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AdresseMorillonstrasse 45 | 3007 Bern
Jahr2023 | erbaut 1831
BauherrschaftPrivat
Ausgeführte Arbeiten / Leistungen:100% SIA Teilleistungen
NutzungBüro - und Kulturräumlichkeiten
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Die Villa Morillon ist eine Campagne im Ortsteil Wabern der Gemeinde Köniz im Kanton Bern. Als Campagne (eigentlich: Maison de Campagne) wird im Raum der ehemaligen Stadt und Republik Bern ein Herrenhaus auf dem Land bezeichnet. Die im palladianischen Stil entworfene Villa wurde 1831 vom jungen Architekten Ludwig Friedrich Osterrieth (1807 - 1888) erbaut. Das punktsymmetrische Gebäude erinnert an die Villa Rotonda (1571) in Vicenza, weisst als Residenz jedoch erheblich Unterschiede zu ihrem Vorbild auf. Wir haben neben der kompletten Fassade auch einen Grossteil der Innenräume in ihren bauzeitlichen Zustand zurückversetzt. Das Gebäude wurde in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege vollumfänglich saniert, restauriert und wieder in Stand gesetzt. Im Erdgeschoss der Villa sollen neu Räume für kulturelle Anlässe wie Konzerte und Lesungen behaust werden. Im Obergeschoss gibt es grosszügige und representative Büroräumlichkeiten. Neben dem imposanten Hauptgebäude, der Villa Morillon, stehen auf dem Areal ein Landhaus, eine Kutscherhaus und ein Waschhaus/Pförtnerhaus, welche wir ebenfalls mit neuen Gewerbe und Wohnnutzungen bespielen. Das Ensemble ist umgeben von einer äusserst grosszügigen, im englischem Stil gehaltenen Gartenanlage, welche ebenfalls unter Denkmalschutz steht und die Villa vor Einblicken schützt. Zusätzlich planen wir auf dem Gelände neue Gewerbe- und Wohnbauten.

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Für die strategische Planung des Areals wurde ein Gutachterverfahren eingeleitet. Daran teil nahmen Vertreter und Vertreterinnen der kantonalen Denkmalpflege und der Planungsabteilung der Gemeinde Köniz sowie Experten für Architektur, Landschaftsarchitek- tur und Denkmalpflege. Gemeinsam mit dem beauftragten Planungsteam (Spreng + Partner Architekten AG und Weber + Brönnimann Landschaftsarchitekten AG) erarbeiteten die Gutachter und Gutachterinnen die Planungsgrundlagen für ein Umnutzungs- und ein Baugesuch. Darin flossen die Ergebnisse eines denkmalpflegeri- schen Gutachtens nicht nur der historischen Gebäude, sondern auch der Parkanlage ein. Ein enger Aus- tausch bestand ausserdem mit der Verkehrsplanung und dem Bauinspektorat der Gemeinde Köniz sowie dem Stadtplanungsamt der Stadt Bern.

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Den Rechtsrahmen für die Entwicklung des Morillonparks bildet die Überbauungsordnung «Morillon- gut», die 1992 vom Stimmvolk mit grossem Mehr genehmigt wurde. Sie weist dem Morillonpark (GB 1-2 Nr. 5920) Nutzungsreserven von 1'200m2 Geschossfläche zu, die mit den erwähnten Neubauten am Parkrand konsumiert werden können. Seit längerem ist indessen klar, dass die fast 30-jährige Überbauungsordnung erheblichen Revisions- bedarf aufweist. Aus diesem Grund will die Gemeinde Köniz sie ab 2024 grundlegend überarbeiten. Es liegt auf der Hand, dass dieses Vorhaben mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. Demgegenüber möchte die neue Eigentümerin des Morillonparks diesen ab sofort entwickeln. Vor diesem Hintergrund versteht sich die Sanierung der Villa und des Kutscherhauses als zeitnahes Initialprojekt, das eine zukunftsweisende Entwicklung des gesamten Areals von Westen her einläutet – eingebettet in die rechtsgültige Überbauungsordnung, aber rundum anschlussfähig für eine zeitgemässe Erneuerung derselben.

Photographie: Markus Beyeler